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   BVerwG, 15.05.2015 - 6 B 53.14   

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https://dejure.org/2015,11552
BVerwG, 15.05.2015 - 6 B 53.14 (https://dejure.org/2015,11552)
BVerwG, Entscheidung vom 15.05.2015 - 6 B 53.14 (https://dejure.org/2015,11552)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Mai 2015 - 6 B 53.14 (https://dejure.org/2015,11552)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 6 S 2 Nr 4 EMVG 1998, § 3 Abs 1 Anl 2 SchuTSEV
    Amateurfunk - Störung durch Powerlinenetz

  • Wolters Kluwer

    Elektromagnetische Verträglichkeit von Empfangssystemen für Amateurfunk und Kurzwellenrundfunk

  • rewis.io

    Amateurfunk - Störung durch Powerlinenetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMVG § 14 Abs. 6 S. 2 Nr. 4
    Elektromagnetische Verträglichkeit von Empfangssystemen für Amateurfunk und Kurzwellenrundfunk

  • datenbank.nwb.de

    Amateurfunk - Störung durch Powerlinenetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2015 - 6 B 53.14
    Weder beruht dann das vorinstanzliche Urteil auf der hinwegdenkbaren Begründung, noch ist die Klärung mit ihr etwa zusammenhängender Grundsatzfragen in einem Revisionsverfahren zu erwarten (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 6. Mai 2010 - 6 B 84.09 - juris Rn. 6 und vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20).
  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13

    Studienplatzvergabe für Humanmedizin; Auswahlgrenze

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2015 - 6 B 53.14
    Weder beruht dann das vorinstanzliche Urteil auf der hinwegdenkbaren Begründung, noch ist die Klärung mit ihr etwa zusammenhängender Grundsatzfragen in einem Revisionsverfahren zu erwarten (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 6. Mai 2010 - 6 B 84.09 - juris Rn. 6 und vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20).
  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 84.09

    Einberufung zum Zivildienst; Auslandsstudium; Vertrauen auf behördliche Auskunft

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2015 - 6 B 53.14
    Weder beruht dann das vorinstanzliche Urteil auf der hinwegdenkbaren Begründung, noch ist die Klärung mit ihr etwa zusammenhängender Grundsatzfragen in einem Revisionsverfahren zu erwarten (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15, vom 6. Mai 2010 - 6 B 84.09 - juris Rn. 6 und vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 6 B 39.14

    Ausschöpfung der Studienplatzkapazität; Studiengang Medizin;

    Auszug aus BVerwG, 15.05.2015 - 6 B 53.14
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. zuletzt: BVerwG, Beschluss vom 4. März 2015 - 6 B 39.14 - juris Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2015 - 7 A 10455/15

    Erhebung des Rundfunkbeitrags als Verstoß gegen Glaubens- und Gewissensfreiheit;

    Zudem muss dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen hätten aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 6 B 53.14 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren

    Ist eine angegriffene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision jedoch nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20 und vom 15. Mai 2015 - 6 B 53.14 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 13.07.2015 - 3 B 8.15

    Heranziehung eines Tierhalters zu den Kosten für die Tötung eines von ihm

    Zudem muss dargelegt werden, dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2015 - 6 B 53.14 - juris Rn. 14 und Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 25 m.w.N.).
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